Statuten
STATUTEN VEREIN «EfflexIn»
1.Name, Sitz 2. Zweck des Vereins 3. Vorstand 4. Mitglieder/Gönner 5.Finanzen und Haftung 6. Auflösung des Vereins 7.Inkrafttretung
1.Name, Sitz
Unter dem Namen «EfflexIn», besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB. Vereinssitz ist: Verein «EfflexIn», c/o Eric Lee Schnapka, Kirchmattweg 1,6315 Oberägeri.
2. Zweck des Vereins
Der Verein hat zum Zweck, die Musik, insbesondere von Newcomern zu fördern und zu unterstützen. Der Verein fördert Vorträge und Workshops jeglicher Art. Unser Verein hat das Ziel, die regelmässige Durchführung Von Live Konzerten zu fördern und aufrecht zu erhalten. Der Verein kann als Veranstalter und/oder als Partner von Veranstaltern auftreten. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
3. Vorstand
Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung gewählt und setzt sich aus folgenden Ämtern zusammen: Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier, sowie aus einem Beisitzer, Der Präsident hat den Vorsitz des Vereins. Er koordiniert die Vereinsaktivitäten sowie die Mitgliederversammlung und beruft dieselbe ein. Wahl/Abwahl des Vorstandes Der Vorstand wird durch die jährliche Mitgliederversammlung gewählt und verpflichtet sich, im Sinn und Zweck des Vereins zu handeln. Bei einer Vakanz innerhalb des Vorstandes hat dieser das Recht, eigenmächtig eine Ersatzperson ad Interim in den Vorstand aufzunehmen, um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden. Der Vorstand kann durch einen begründeten, von mindestens 1/2 der Mitglieder unterstützten Misstrauensantrag an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung abgewählt werden. Die Vorstandsmitglieder erhalten die Gratis Mitgliedschaft während ihrer Amtszeit.
4. Mitglieder/Gönner Mitglieder
Es wird ein Mitgliederbeitrag von CHF 50.- / p.a. erhoben. Grundsätzlich kann jede natürliche und jede juristische Person Mitglied des Vereins «EfflexIn» werden. Voraussetzung dafür ist jedoch das Interesse an dem Verein und die Bereitschaft zur gelegentlichen Mitarbeit. Soweit durch die Mitgliederversammlung nicht anderweitig bestimmt, erfolgen sämtliche Beiträge der Mitglieder materieller und immaterieller Natur in vollem Umfang unentgeltlich und ehrenamtlich. Ein Mitglied kann nur aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn er / sie aktiv gegen die Interessen des Vereins handelt. Der Ausschluss muss mit dem absolute Mehr an einer Mitgliederversammlung bestätigt werden. Im Falle eines Ausschlusses
verliert das ausgeschlossene Mitglied jeden Anspruch auf die geleisteten Beiträge. Gönnermitglieder des Vereins EfflexIn sind alle jene Personen, welche einen Geld- oder Sachwerte in der Höhe ab CHF 100.- dem Verein spenden. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die obengenannte Mitgliedschaft.
5.Einnahmen, Finanzen und Haftung
Einnahmen
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel: - Mitgliederbeiträge - Erträge aus eigenen Veranstaltungen - Subventionen - Erträge aus Leistungsvereinbarungen - Spenden und Zuwendungen aller Art.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins «EfflexIn» haftet nur das Vereinsvermögen gemäss ZGB. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Finanzen / Buchhaltung
Der gewählte Kassier des Vereins verpflichtet sich, den finanziellen Geschäften nach Treu und Glauben nachzukommen. Investitionen, die die Aufrechterhaltung der möglichst vielen Live Konzerte übersteigen, sind vom Vorstand zu genehmigen. Der Kassier hat das Recht und die Pflicht den Vorstand darauf hinzuweisen, eine grössere Investition (ab ca. 10 % der Jahreseinnahmen) abzulehnen, wenn diese den Verein in finanzielle Nöte bringt. Der Kassier hat die Pflicht, eine absehbare Verschuldung des Vereines umgehend dem Vorstand mitzuteilen. Der Vorstand ist bei einer Verschuldung verpflichtet, eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und die Sachlage klar darzulegen. Der Kassier ist verpflichtet, auf Voranmeldung 14 Tage im Voraus dem Vorstand Einsicht in die Buchführung zu gewähren. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils per 1.3. und endet per 28.02.
6. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit mit Zweidrittelmehrheit an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer steuerfreien Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.
7. Statutenänderungen
Jede Statutenänderung bedarf der Zustimmung einer Mehrheit der Mitgliederversammlung. Diese Statuten wurden an der Gründerversammlung vom 11.02.2020 vom Vorstand und den anwesenden Mitgliedern genehmigt. Sie treten mit gleichem Datum in Kraft.
8. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden hiermit an der Gründungsversammlung vom 11.02.2020 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Oberägeri, 11.02.2020
Eric Lee Schnapka / Präsident, Besitzer, Kassier
Alfred Weibel / Vizepräsident.
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